Was ein Arbeitsvertrag für eine Haushaltshilfe in der Schweiz enthalten sollte: Parteien, Aufgaben, Pensum, Lohn, Ferien, Kündigung und Probezeit.

Arbeitsvertrag für die Haushaltshilfe: Was gehört hinein?

Leitfaden, was in den Arbeitsvertrag einer Haushaltshilfe in der Schweiz gehört — vom Pensum bis zu Lohn, Ferien und Anmeldung.

Kurze Antwort: Ein schriftlicher Vertrag ist in der Schweiz nicht zwingend, aber dringend empfohlen. Er sollte Parteien, Aufgaben, Pensum, Lohn (mind. NAV-Mindestlohn), Ferien, Kündigung und Probezeit regeln. Das SECO bietet einen Mustervertrag.

Ist ein schriftlicher Vertrag Pflicht?

Nein — das Arbeitsverhältnis gilt auch mündlich. Dennoch ist ein schriftlicher Vertrag dringend empfohlen; nutzen Sie den SECO-Mustervertrag als Vorlage.

Was der Vertrag enthalten sollte

  • Arbeitgeber und Haushaltshilfe
  • Arbeitsort und Aufgaben (Reinigung, Bügeln, Kochen, Kinder-/Seniorenbetreuung)
  • Pensum, Arbeitszeiten und wöchentliche Ruhetage
  • Stundenlohn (mindestens NAV-Mindestlohn, ab 2026 rund CHF 20.35) plus Ferienzuschlag
  • Ferien (mind. 4 Wochen), Kündigungsfrist und Probezeit
  • Bei Unterkunft/Verpflegung: der anrechenbare Naturallohn

Verbundene Pflichten

Melden Sie die Anstellung bei der kantonalen Ausgleichskasse (AHV) an und schliessen Sie eine obligatorische Unfallversicherung ab. Der Vertrag ersetzt diese Anmeldungen nicht.

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Eine Abkürzung: Ein Schweizer Dienst wie Clino erstellt Ihnen einen rechtskonformen Arbeitsvertrag — dazu die monatliche Lohnabrechnung und die AHV-Anmeldung — für pauschal CHF 19.90 pro Monat, während Sie Arbeitgeber bleiben.

Fazit

Ein klarer Vertrag — Aufgaben, Pensum, Lohn, Ferien, Kündigung — schafft Sicherheit für beide Seiten, auch wenn die Schriftform nicht zwingend ist.

Offizielle Quellen

Weitere Ratgeber

FAQ

Ist ein schriftlicher Vertrag Pflicht?

Nein, das Arbeitsverhältnis gilt auch mündlich. Ein schriftlicher Vertrag ist aber dringend empfohlen; das SECO stellt einen Mustervertrag bereit.

Welchen Lohn muss ich mindestens zahlen?

Mindestens den NAV-Mindestlohn (ab 2026 rund CHF 20.35/Std. für ungelernte Kräfte), plus Ferienzuschlag. Einige Kantone verlangen mehr.

Wie viele Ferien gehören in den Vertrag?

Mindestens vier Wochen bezahlte Ferien pro Jahr. Halten Sie auch Kündigungsfrist und Probezeit fest.

Muss der Vertrag die Anmeldung ersetzen?

Nein. Zusätzlich zum Vertrag müssen Sie die Anstellung bei der Ausgleichskasse anmelden und eine Unfallversicherung abschliessen.