So stellen Sie in der Schweiz eine Haushaltshilfe legal an: Mindestlohn (NAV), Anmeldung bei der Ausgleichskasse, Unfallversicherung und Vertrag.

Haushaltshilfe legal anstellen in der Schweiz

So stellen Sie eine Haushaltshilfe in der Schweiz korrekt an – mit Mindestlohn, Anmeldung bei der AHV, obligatorischer Unfallversicherung und Vertrag.

Kurze Antwort: Melden Sie die Haushaltshilfe bei der kantonalen Ausgleichskasse an, zahlen Sie die Sozialversicherungsbeiträge, halten Sie den Mindestlohn gemäss Normalarbeitsvertrag (NAV) ein und schliessen Sie eine obligatorische Unfallversicherung ab. Ein schriftlicher Vertrag wird dringend empfohlen.

Mindestlohn (NAV Hauswirtschaft)

Der Bundes-Normalarbeitsvertrag legt Mindestlöhne fest – ab 2026 rund CHF 20.35 pro Stunde für ungelernte Kräfte, mehr mit Erfahrung oder Berufsabschluss. Der NAV gilt in der ganzen Schweiz ausser im Kanton Genf. Hinzu kommt ein Ferienzuschlag.

Anmeldung bei der Ausgleichskasse (AHV)

In Privathaushalten ist praktisch jeder Lohn beitragspflichtig – die übliche Geringfügigkeitsgrenze gilt hier nicht. Melden Sie die Anstellung bei der kantonalen Ausgleichskasse (z. B. SVA Zürich) an. Für kleinere Löhne bietet sich das vereinfachte Abrechnungsverfahren an.

Sozialversicherungsbeiträge

  • AHV/IV/EO und ALV (Arbeitslosenversicherung)

  • Familienzulagen-Beitrag (kantonsabhängig)

  • Quellensteuer für ausländische Angestellte ohne Niederlassungsbewilligung

Obligatorische Unfallversicherung

Jede Haushaltshilfe muss gegen Unfälle versichert sein. Ab 8 Wochenstunden ist auch die Nichtberufsunfall-Deckung obligatorisch. Beachten Sie: Die Suva versichert keine Haushaltsarbeit – wählen Sie einen anderen zugelassenen Versicherer.

Vertrag, Ferien und Lohnbestandteile

Ein schriftlicher Vertrag ist nicht immer Pflicht, aber dringend empfohlen; das SECO stellt einen Mustervertrag bereit. Es gelten mindestens vier Wochen Ferien pro Jahr.

Praktische Schritte

  • Pensum und Aufgaben festlegen

  • Lohn gemäss NAV vereinbaren

  • Schriftlichen Vertrag abschliessen

  • Bei der Ausgleichskasse anmelden

  • Unfallversicherung abschliessen

  • Löhne abrechnen und Beiträge zahlen

Beiträge und Verfahren können sich ändern – bestätigen Sie die geltenden Regeln direkt bei der AHV und beim SECO.

👉 Verfügbare Haushaltshilfen in Zürich finden Sie hier.

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Fazit

Eine legale Anstellung schützt beide Seiten, schafft Transparenz und vermeidet Bussen. Der Verwaltungsaufwand ist mit dem vereinfachten Abrechnungsverfahren überschaubar.

Offizielle Quellen

Regeln und Beträge können sich ändern — prüfen Sie sie bei den offiziellen Stellen:

Weitere Ratgeber

Den Papierkram vereinfachen: Nach der Anstellung übernimmt ein Schweizer Dienst wie Clino die monatliche Lohnabrechnung, den Arbeitsvertrag und die AHV-Anmeldung für pauschal CHF 19.90 pro Monat — Sie bleiben Arbeitgeber, den Papierkram erledigt der Dienst.

Weitere Ratgeber

FAQ

Ist ein schriftlicher Vertrag Pflicht?

Nicht immer, aber dringend empfohlen. Das SECO stellt einen Mustervertrag bereit. Ein schriftlicher Vertrag schützt beide Seiten und beugt Streit vor.

Muss ich auch kleine Löhne anmelden?

Ja. In Privathaushalten ist praktisch jeder Lohn beitragspflichtig; die übliche Geringfügigkeitsgrenze gilt hier nicht. Melden Sie die Anstellung bei der Ausgleichskasse an.

Was ist das vereinfachte Abrechnungsverfahren?

Ein vereinfachtes Verfahren für kleinere Löhne, bei dem AHV/IV/EO, ALV und Quellensteuer einmal jährlich über die Ausgleichskasse abgerechnet werden.

Brauche ich eine Unfallversicherung?

Ja, sie ist obligatorisch. Ab 8 Wochenstunden muss auch das Nichtberufsunfallrisiko gedeckt sein. Beachten Sie, dass die Suva keine Haushaltsarbeit versichert.

Wie hoch ist der Mindestlohn?

Der NAV Hauswirtschaft legt Mindestlöhne fest – ab 2026 rund CHF 20.35 pro Stunde für ungelernte Kräfte, mehr mit Erfahrung oder Abschluss. Prüfen Sie die aktuellen Werte bei der AHV.

Wie finde ich eine vertrauenswürdige Haushaltshilfe?

Bevorzugen Sie verifizierte Profile, fragen Sie nach Referenzen und starten Sie mit einem kurzen bezahlten Probeeinsatz, um die Erwartungen abzugleichen.

Sollte ich einen bezahlten Probeeinsatz machen?

Ja. Ein kurzer bezahlter erster Einsatz hilft, die Qualität zu beurteilen und die Vorlieben abzustimmen, bevor Sie sich festlegen.

Kann ich bar und ohne Anmeldung bezahlen?

Die Anmeldung bei der AHV schützt beide Seiten (Unfallversicherung, Ansprüche) und vermeidet Bussen. Schwarzarbeit lässt die Fachkraft ungeschützt und macht den Arbeitgeber haftbar.

Brauche ich einen Vertrag?

Ein schriftlicher Arbeitsvertrag wird dringend empfohlen; er hält Aufgaben, Lohn, Arbeitszeiten und Ferien fest. Siehe den Ratgeber zum Arbeitsvertrag.

Muss ich bei der AHV anmelden und eine Versicherung haben?

Ja — Anmeldung bei der kantonalen Ausgleichskasse (AHV) und obligatorische Unfallversicherung.