Dürfen Sie eine internationale Haushaltshilfe in der Schweiz anstellen? Arbeitsrecht für EU/EFTA‑Kräfte, Prüfpunkte und legale Anstellung.

Internationale Haushaltshilfe anstellen: Was Familien in der Schweiz wissen müssen

Was Familien in der Schweiz vor der Anstellung einer internationalen Haushaltshilfe wissen sollten — EU/EFTA‑Arbeitsrecht und die wichtigsten Prüfpunkte.

Kurze Antwort: Ja — viele der erfahrensten Haushaltshilfen in der Schweiz kommen aus dem Ausland. EU/EFTA‑Bürger (auch aus Portugal) dürfen dank Personenfreizügigkeit frei arbeiten; Sie müssen die Anstellung nur korrekt anmelden. Drittstaatsangehörige für Haushaltsarbeit neu anzustellen ist dagegen kaum möglich.

EU/EFTA‑Kräfte: frei arbeitsberechtigt

Dank Personenfreizügigkeit dürfen EU/EFTA‑Bürger in der Schweiz leben und arbeiten. Für eine Anstellung unter drei Monaten nutzen Sie das Meldeverfahren vor Arbeitsbeginn; für längere Engagements holt die Kraft eine Aufenthaltsbewilligung bei der Wohngemeinde (L‑Bewilligung unter einem Jahr, B‑Bewilligung ab einem Jahr). Es gelten weder Kontingente noch Vorrangprüfung.

Drittstaatsangehörige

Für Drittstaatsangehörige sind Bewilligungen qualifizierten Fachkräften vorbehalten, kontingentiert und an eine Arbeitsmarktprüfung gebunden. Haushaltsrollen erfüllen das in der Regel nicht — eine Neuanstellung aus dem Ausland ist daher selten möglich. Ausnahmen: eine zuziehende Familie mit langjähriger bestehender Angestellter oder eine bereits in der Schweiz wohnhafte Person mit passender Bewilligung.

Warum internationale Haushaltshilfen eine gute Wahl sind

  • Deutlich grösserer Pool erfahrener, professioneller Kandidatinnen

  • Oft mehrsprachig — ideal für internationale Haushalte

  • Gute Referenzen und echte Berufserfahrung im Haushalt

Ihre Checkliste vor der Anstellung

  • Gültigen Ausweis prüfen und EU/EFTA‑Staatsangehörigkeit bestätigen

  • Aufenthaltsbewilligung bestätigen (oder Meldeverfahren einreichen)

  • Anmeldung bei der kantonalen Ausgleichskasse (AHV)

  • Mindestens den NAV‑Mindestlohn zahlen und Unfallversicherung abschliessen

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Fazit

Mit EU/EFTA‑Staatsangehörigkeit ist die Anstellung unkompliziert: Arbeitsberechtigung bestätigen, bei der Ausgleichskasse anmelden, versichern und den NAV‑Mindestlohn zahlen — so erhalten Sie Zugang zu besonders erfahrenen Kräften.

Offizielle Quellen

Regeln und Beträge können sich ändern — prüfen Sie sie bei den offiziellen Stellen:

Weitere Ratgeber

FAQ

Darf ich eine portugiesische oder andere EU‑Haushaltshilfe anstellen?

Ja. EU/EFTA‑Bürger dürfen dank Personenfreizügigkeit arbeiten. Für kurze Einsätze nutzen Sie das Meldeverfahren, für längere holt sie eine Aufenthaltsbewilligung.

Kann ich eine Haushaltshilfe aus einem Drittstaat anstellen?

In der Praxis selten. Bewilligungen für Drittstaaten sind qualifizierten Fachkräften vorbehalten und an Kontingente und Arbeitsmarktprüfung gebunden, was Haushaltsrollen meist nicht erfüllen.

Was muss ich vor Arbeitsbeginn prüfen?

Gültiger Ausweis und EU/EFTA‑Staatsangehörigkeit, Aufenthaltsbewilligung oder Meldeverfahren, Anmeldung bei der Ausgleichskasse, NAV‑Mindestlohn und Unfallversicherung.

Gelten dieselben Arbeitgeberpflichten?

Ja — Anmeldung, Sozialversicherungsbeiträge, Unfallversicherung und NAV‑Mindestlohn gelten unabhängig von der Nationalität. Siehe unseren Ratgeber zur legalen Anstellung.