Haushaltshilfe mit oder ohne Unterkunft: Was ist besser?
Vergleich zwischen einer Haushaltshilfe mit Unterkunft und einer externen Lösung – mit Hinweisen zu Naturallohn, Kosten und Arbeitszeit.
Kurze Antwort: Eine externe Haushaltshilfe (live-out) eignet sich für stunden- oder tageweise Reinigung; eine Hilfe mit Unterkunft (live-in) lohnt sich vor allem bei umfassender Betreuung. Bei Unterkunft und Verpflegung gelten anrechenbare Naturalwerte.
Haushaltshilfe mit Unterkunft (live-in)
Hohe Verfügbarkeit und Flexibilität
Geeignet für Familien mit hohem Betreuungsbedarf
Kost und Logis zählen als Lohnbestandteil (Naturallohn)
Externe Haushaltshilfe (live-out)
Klar abgegrenzte Stunden und Aufgaben
Mehr Privatsphäre im Haushalt
Üblichste Lösung für regelmässige Reinigung
Naturallohn: Kost und Logis
Stellen Sie freie Unterkunft und Verpflegung zur Verfügung, gelten diese als Lohn in Naturalform und sind beitragspflichtig. Die AHV legt dafür Referenzwerte fest (volle Kost und Logis rund CHF 990 pro Monat). Diese Werte werden zum Barlohn addiert und erhöhen die Beitragsbasis.
Arbeitszeit und Ruhezeiten
Auch bei live-in gelten Arbeits- und Ruhezeiten. Im Kanton Zürich sieht der Normalarbeitsvertrag rund 43 Stunden pro Woche bei Vollzeit sowie wöchentliche Ruhetage vor. Der gesetzliche Ferienanspruch beträgt mindestens vier Wochen pro Jahr.
Die genauen Werte können sich ändern – prüfen Sie diese stets direkt bei der AHV bzw. Ausgleichskasse.
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Fazit
Beide Modelle sind möglich und legal. Für regelmässige Reinigung ist eine externe Hilfe meist die einfachere Wahl; bei umfassender Betreuung kann eine Hilfe mit Unterkunft sinnvoll sein – mit korrekt angerechnetem Naturallohn.
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FAQ
Was ist günstiger – mit oder ohne Unterkunft?
Das hängt vom Bedarf ab. Für stundenweise Reinigung ist eine externe Hilfe meist günstiger; eine Hilfe mit Unterkunft lohnt sich bei umfassender, ganztägiger Betreuung.
Zählen Kost und Logis zum Lohn?
Ja. Freie Unterkunft und Verpflegung gelten als Naturallohn und sind beitragspflichtig. Die AHV legt dafür Referenzwerte fest (volle Kost und Logis rund CHF 990 pro Monat).
Gelten bei live-in besondere Arbeitszeiten?
Auch bei Unterkunft gelten Arbeits- und Ruhezeiten. Im Kanton Zürich sind rund 43 Wochenstunden bei Vollzeit und wöchentliche Ruhetage vorgesehen.
Wie viele Ferien stehen zu?
Mindestens vier Wochen bezahlte Ferien pro Jahr – unabhängig davon, ob die Hilfe intern oder extern angestellt ist.